# 1 Eine Anmeldung ist nur telefonisch, per Mail, sowie über mein Kontaktformular (von
meiner Webseite hier) möglich. Anmeldungen per SMS, WhatsApp, Anrufbeantworter usw. sind ungültig. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber (Gast) diese AGB an. Der Vertrag kommt erst durch
meine Bestätigung ihrer Anmeldung zustande.
# 2 Bei unsicherer Wetterlage (z.B. Gewittergefahr, Starkregen, Nebel, Sturm, zu hoher Wasserstand usw.) werde ich die Wattwanderung aus Sicherheitsgründen
absagen.Manchmal (ganz selten) ist es so, dass ich die Entscheidung erst vor Ort unmittelbar vor der Wattwanderung treffen kann. Diese Entscheidung treffe
ich alleine, immer in Verantwortung für die Sicherheit meiner Gäste. Zusätzlich gilt (*1a).
# 3 Körperliche Voraussetzung - Ich behalte mir vor, Gäste, denen ich die Wattwanderung nicht zutraue, von der Wattwanderung auszuschließen, auch
dann, wenn der Gast selber es anders beurteilt. Zusätzlich gilt (*1a).
# 4 Nicht anwesend - Ein Gast, der zum ausgeschriebenen „Starttermin“ nicht anwesend ist, hat seinen Anspruch auf Teilnahme verloren, denn aus Sicherheitsgründen (die
Flut wartet nicht) kann ich nicht auf unpünktliche Gäste warten. Wenn möglich, behalte ich mir vor, seinen Platz an eventuell zufällig anwesende Gäste zu vergeben. Zusätzlich gilt (*1a).
# 5 Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert. Durch besondere Umstände - z.B. hoher Wasserstand = längere Wanderzeit, körperliche Einschränkung
eines Gastes = längere Wanderzeit, sowie durch weitere unvorhersehbare Ereignisse, sind Abweichungen, auch erhebliche, von der Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber (Gast) muss dieses bei der
Planung von Anschlussterminen (oder Ähnlichem) berücksichtigen.
# 6 Über Absagen werde ich Sie (soweit es mir rechtzeitig möglich ist) auf der Seite „Aktuelles“ auf meiner Webseite informieren. Ebenso werde ich Sie
per SMS informieren. Wenn Sie ihre SMS nicht lesen, Ihr Handy nicht eingeschaltet haben, oder aus einem anderen Grund unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer nicht erreichbar sind, Sie auch
nicht unter "Aktuelles" auf meiner Webseite schauen - dann sozusagen vergebens anreisen, geht der Aufwand, den sie hatten, zu ihren Lasten. Auch hier gilt (*1a).
# 7 Wegen eigener Erkrankung, Unfall oder weiteren unvorhersehbaren Ereignissen, fällt die Wattwanderung (auch kurzfristig) aus. Ich werde versuchen, einen
Ersatz- Wattführer zu organisieren, das ist aber leider nicht immer möglich. Auch hier gilt (*1a).
# 8 Die Wattwanderung zur Insel Norderney ist aufwendig zu organisieren und mit erheblichen Nebenkosten verbunden (Bus usw.). Es müssen sich mindestens 10
Gäste einfinden, ansonsten werde ich die Wattwanderung (auch noch kurzfristig, am Abend vor der Wanderung) absagen. Die Wattwanderung zur Insel Baltrum ist von dieser Regelung nicht
betroffen. Zusätzlich gilt (*1a).
# 9 Absagen / Stornierung
9/1 - Wenn Gäste nicht zum Wattwandertermin erscheinen, erst einen Tag vor der Tour, oder erst am Tag
der Wanderung absagen, behalte ich mir vor, 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Der Grund für die Absage ist für mich nicht relevant. Bei einer Absage zwei Tage vor der
Wanderung 50%. Noch bis drei Tage vor der Wattwanderung kann der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. (Ausnahme - Gruppen)
9/2 Gruppen: Sagt eine Gruppe (Gruppe ist ab 7 Personen) erst am Tag der
Wattwanderung, oder einen bis drei Tage vor der Wattwanderung ab, behalte ich mir vor 100% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Bei einer Absage vier bis sechs Tage vor der Wattwanderung
50%. Noch sieben Tage vor der Wattwanderung kann der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten
entstehen. Auftraggeber (zur Zahlung verpflichtet) ist immer die Person, die auch die Gruppe angemeldet hat.
Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) kann eine Anreise mit bis zu 10 % weniger Personen erfolgen, ohne dass eine
Entschädigungspflicht entsteht.
9/3 Falls ich die Wanderung absage, (Gewitter, zu hohe Wasserstände, Nebel usw.) muss keiner meiner Gäste bei mir bezahlen.
# 10 Bezahlung - Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Führung in bar an meinem Stand vor der Wattwanderung bezahlt. Wenn Sie eine Rechnung
benötigen, sende ich Ihnen diese mit der Briefpost.
# 11 Schutz vor Schnittverletzungen - Jeder Gast wird ausführlich informiert, seine Füße vor Schnittverletzungen, z.B. durch scharfkantige Muscheln,
durch geeignetes Schuhwerk zu schützen. Hält er sich nicht an diese Regel, hat er für den daraus möglicherweise entstehenden Schaden, sowie weitere Folgen daraus, zu haften.
Der Wattführer ist berechtigt, Personen von der Wanderung auszuschließen, sofern sie für die Wanderung unbedingt erforderliche Ausrüstung nicht mitführen, das betrifft insbesondere geeignetes Schuhwerk, zum Schutz vorSchnittverletzungen.
# 12 Hunde dürfen angeleint auf der Wanderung zur Insel Baltrum mitgenommen werden. Nicht aber auf der Wanderung zur Insel Norderney, sowie auch nicht auf der Rundwanderung bis
zur Seehundbank. Wenn ein Hund durch sein Verhalten, ständiges Bellen oder Jaulen, unsoziales Verhalten anderen Hunden in der Wandergruppe gegenüber, agressives Verhalten gegenüber anderen
Gästen, oder sonstige störende Verhaltensweisen den Ablauf der Wanderung stört, werde ich den Hundeführer mit Hund von der Wanderung ausschließen. Die Beurteilung und somit die Entscheidung
darüber treffe ich alleine als Wattführer. Zusätzlich gilt (*1a).
# 13 Alkohol - Gäste, die angetrunken zur Wattwanderung erscheinen, werde ich von der Wanderung ausschließen. (Mein
Eindruck ist da entscheidend) Während der Wanderung ist Alkohol, egal in welcher Form, also auch kein Bier, Sekt usw. erlaubt. Gäste, die während der Wanderung Alkohol trinken wollen, werde ich
von der Wanderung ausschließen.
# 14 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen gelten in diesem Fall
die gesetzlichen Regelungen. - Gerichtsstand ist 26603 Aurich.
(*1a) = Eine Entschädigung für die Kosten, die ein Gast durch seine Anfahrt hat (Kosten für Bus, Bahn, Hotel, Parkgebühr, Schiffskarten, einen verlorenen Urlaubstag usw.)
wird nicht gewährt.
Wattführer Johann Behrends
Fliederstr. 52 a / 26639 Wiesmoor
Tel: 04944 913875
Mail: wattwandern@gmx.de